Wittingen

Führungszeugnisse



Sie sind in der Stadt Wittingen gemeldet und benötigen ein Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde?


Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen:
Führungszeugnis Belegart N (für private Zwecke)
Führungszeugnis Belegart O (für behördliche Zwecke)
Erweiterte Führungszeugnisse


Wie und wo beantrage ich ein Führungszeugnis?
Die Beantragung des Führungszeugnisses kann persönlich im Bürgerbüro der Stadt Wittingen oder online erfolgen.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personlausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Das Online-Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen und ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Hier werden Sie zum Online-Portal weitergeleitet.

Hier können Sie sich den Flyer zur Hilfe beim Online-Antrag herunterladen.

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss die Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.

Neben Führungszeugnissen können ebenfalls auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden.



Wie lange dauert die Ausstellung?
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit in Bonn 8 bis 14 Tage.



Hinweise:
Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen vom Bundesamt für Justiz persönlich zugesandt. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird der angegebenen Behörde zugeleitet.



Notwendige Unterlagen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass

  • Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde: die Anschrift und das Aktenzeichen/ Verwendungszweck der Behörde

  • Bei erweiterten Führungszeugnissen muss bei Antragstellung zudem ein schriftlicher Nachweis der anfordernden Stelle mitgebracht werden



Gebühren:
Führungszeugnis: 13,00 €  (Die Gebühren sind bei Antragstellung bar oder per EC-Karte zu entrichten!)
Im Online-Portal kann diese Gebühr mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.