Wittingen

Bekanntmachungen


17.04.2024

Bekanntmachung über die Einziehung einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche in der Gemarkung Glüsingen, Stadt Wittingen 

Die Widmung der Straßenflurstücke 13/15 (teilweise), 13/20 (teilweise) und 8/5 der Flur 8 der Gemarkung Glüsingen mit einer Gesamtlänge von rund 370 m sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden. Diese Wegeflurstücke werden gemäß § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßenverkehrsgesetzes mit Wirkung vom 01.06.2024 als öffentliche Straßenverkehrsflächen eingezogen.
Eine Übersichtskarte ist an der Bekanntmachungstafel im Rathaus Wittingen ausgehängt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38110 Braunschweig erhoben werden.

Wittingen, den 11.04.2024
Stadt Wittingen – Der Bürgermeister – Ritter